Widerlegung weiterer Vorwürfe

1. Tierrechtler/-schützer behaupten, viele Zirkustiere würden unter Verhaltensstörungen leiden.

Diese Behauptung ist falsch. Die Tiere in einem verantwortungsvoll geführten Zirkus lassen keine Verhaltensstörungen oder andere Symptome erkennen, die auf ein Leiden hinweisen. Zu den Videos der Tierrechtler, auf denen angeblich Bewegungsstereotypien zu sehen sind, ist Folgendes anzumerken:

In seltenen Fällen kann man bei Zirkustieren repetitive, d. h. gleichförmige, sich wiederholende Bewegungen beobachten. Dieses Verhalten dauert immer nur kurze Zeit an (wenige Minuten). Repetitive Bewegungen dieser Art deuten nicht auf ein Leiden hin, sondern haben harmlose Ursachen, wie z.B. ungeduldiges Warten auf angenehme Ereignisse, vor allem auf die Fütterung, die Körperpflege oder das Training (vgl.: T. Friend and D. Bushong, Stereotypic behaviour in circus elephants and the effect of "anticipation" of feeding, watering and performing, Ontario 1996). Auch andere harmlose Ursachen sind möglich. Dieses Phänomen kann man nicht als Verhaltensstörung einstufen (vgl.: Leitlinien für die Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben, Bonn 2000, S. 46). Davon zu unterscheiden ist ein lang andauerndes, repetitives Verhalten, das durch Beschäftigungslosigkeit bzw. Stress ausgelöst wird (sog. Stereotypien). Derartige pathologische, als Verhaltensstörung zu bewertende Stereotypien kommen in einem guten Zirkus eindeutig nicht vor. Die Videos, die die Tierrechtler zum "Beweis" für ihre Anschuldigungen einsetzen, sind häufig stark bearbeitet, umfassen immer nur minimale Zeitspannen und zeigen nichts anderes als die zuerst beschriebene, harmlose Variante.

2.
Tierrechtler/-schützer behaupten, die Tiere würden durch die Transporte gestresst.

Diese Behauptung ist falsch! Zirkustiere nehmen den Transport von Stadt zu Stadt ohne jedes Anzeichen von Unbehagen auf. Häufig schlafen sie sogar während des Transports. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sie von klein auf an die Transporte gewöhnt sind und häufig in ihren vertrauten Schlafbehausungen transportiert werden. Eine vor wenigen Jahren durchgeführte Studie des Freiburger Verhaltensforschers Dr. Immanuel Birmelin bestätigt eindrucksvoll diese Beobachtung. Birmelin untersuchte die Konzentration des Stresshormons Cortisol im Speichel von Zirkustieren und fand dabei heraus, dass Löwen und Elefanten durch die Transporte offensichtlich nicht gestresst werden. (Siehe: Birmelin, Immanuel: Tierisch intelligent, Stuttgart 2011, S. 107-108. Siehe auch: Althaus, Thomas: Knie-Zoo, Führer durch den Zoo des Schweizer National-Circus Knie, Rapperswil ca. 1995, S. 16–17. Vgl.: Argument Nr. 10 auf der Seite „Argumente“.)

3.
Tierrechtler/-schützer behaupten, die Tiere seien nicht freiwillig im Zirkus und würden ihre Übungen nicht freiwillig zeigen.

Diese Behauptung ist irreführend, wie die folgenden Überlegungen zeigen:

Die Tierlehrer orientieren sich beim Einstudieren einer Nummer nicht nur an den arteigenen Fähigkeiten ihrer Schützlinge, sondern auch an deren individuellen Begabungen und Vorlieben. Zudem nehmen sie Rücksicht auf die Tagesform der Tiere. So treten z. B. im Circus Krone nicht in jeder Vorstellung dieselben Tiere auf.

Die Ausbildung der Tiere im Zirkus beruht nicht auf Gewalt, sondern auf dem Prinzip der positiven Verstärkung und auf einem innigen Vertrauensverhältnis zwischen Mensch und Tier. Wäre dies anders, könnten Menschen und Tiere im Zirkus niemals hautnah zusammenarbeiten. Bei einer guten Dressurnummer wirken die Tiere ruhig, entspannt und interessiert. Mit Hilfe von Messungen des Stresshormons Cortisol wurde nachgewiesen, dass die Löwen von Martin Lacey (Circus Krone) durch die Auftritte in der Manege offensichtlich nicht gestresst werden. (Siehe: Birmelin, Immanuel; Albonetti, Tessy; Bammert, Wolfgang J.: Können sich Löwen an die Haltungsbedingungen von Zoo und Zirkus anpassen? In: Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle, Nr. 4/2013, S. 244. Vgl.: Argument Nr. 5 auf der Seite „Argumente“.)

Fast alles, was ein Tier in der Wildnis tut, ordnet sich dem Zwang zur Selbsterhaltung und zur Fortpflanzung unter. Für freiwilliges Handeln bleibt da nur wenig Raum. Freiheit, so wie wir Menschen sie verstehen, spielt im Leben wild lebender Tiere kaum eine Rolle. (Siehe: Artikel „Was weiß man darüber, ob Zootiere die Freiheit vermissen?“ und „Warum Tiere im Zoo nicht in Gefangenschaft leben“ auf dem Internet-Portal "zoos.media“:  
1) http://zoos.media/zoo-fakten/zoo-tiere-freiheit-vermissen/ 
2) http://zoos.media/medien-echo/zoo-tiere-gefangenschaft/ 
Vgl.: Argument Nr. 8 auf der Seite „Argumente“.)

4. Tierrechtler/-schützer behaupten: "Tiere sind nicht dazu da, uns zu unterhalten."

Ein unsinniges Argument! Das Dasein der Tiere ist darauf ausgerichtet, sich selbst aufzubauen und sich selbst zu erhalten. Tiere sind also weder dazu da, uns zu unterhalten, noch dazu, ein Leben in der Wildnis zu führen. Wenn nun aber eine Tierhaltung so gestaltet ist, dass die Tiere den beschriebenen Daseinszweck erfüllen können, dann gibt es keinen vernünftigen Grund, Tierpräsentationen zu verurteilen. Warum sollen sich Menschen nicht an gut gehaltenen Tieren erfreuen und sich von ihnen unterhalten lassen? Dies gilt vor allem deshalb, weil zwischen den Tieren und den Besuchern eine Begegnung stattfindet, aus der sehr viel Gutes erwachsen kann (siehe Essay "Die pädagogische Dimension des Zirkus").

5. Tierrechtler kritisieren, dass die "Leitlinien zur Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben" nur Empfehlungscharakter haben.

Dieses Behauptung ist ebenfalls irreführend. Bei den Leitlinien handelt es sich um ein sehr detailliertes Regelwerk, das von den Amtstierärzten nicht nur bei den Kontrollen, die in fast jeder Gastspielstadt stattfinden, sondern auch bei der - jährlich zu erneuernden - Erteilung der Haltungserlaubnis (nach Paragr. 11 des Tierschutzgesetzes) als Grundlage herangezogen wird. Die Leitlinien haben also tatsächlich nur Empfehlungscharakter, die Verfügungen des Amtstierarztes aber, die ja auf den Leitlinien basieren, sind juristisch bindend wie ein Gesetz.

6. Tierrechtler/-schützer behaupten, bei der Hälfte aller amtstierärztlichen Kontrollen komme es zu Beanstandungen.

Diese Behauptung ist falsch. Auf der Grundlage bundeseinheitlicher Regelungen finden in jedem Gastspielort Kontrollen durch die Veterinärämter statt. Als Hilfsmittel dienen dabei die Tierbestandsbücher der Tierhalter und das Zirkuszentralregister, ein Online-Verzeichnis.

Die Quellen, auf die sich die Tierrechtler/-schützer stützen, gehen ganz offensichtlich nur von den Einträgen im Zirkuszentralregister aus. Dieses Register soll dazu dienen, Änderungen im Tierbestand und ggf. auftretende Beanstandungen zentral zu dokumentieren. Aus diesem Grund sieht der Verordnungstext vor, dass Informationen lediglich eingetragen werden, „soweit diese der erteilenden Behörde nicht vorliegen oder der Aktualisierung bedürfen“. Positiv verlaufende Kontrollen, wie sie bei vorbildlich geführten Zirkusbetrieben die Regel sind, werden in den meisten Fällen nicht im Register erfasst. Das Register ist also ein effektives Überwachungsinstrument, lässt aber keine Rückschlüsse auf die Gesamtzahl der Kontrollen zu. Somit kann auch die prozentuale Häufigkeit der Beanstandungen nicht ermittelt werden. Eine Statistik, die allein auf den Registereinträgen beruht, wird deshalb immer zu Ungunsten der Zirkusse ausfallen. Recherchen auf der Grundlage der Tierbestandsbücher - in denen (anders als beim Zentralregister) alle Kontrollen festgehalten werden müssen - ergaben, dass die Zahl der positiv verlaufenden Kontrollen die Zahl der Kontrollen, die zu Beanstandungen führen, um ein Vielfaches übertrifft.

Dirk Candidus, Dr. Daniel Burow (August 2019)