Typische Denkfehler der Tierrechtler am Beispiel der Anti-Zirkus-Kampagne
Die Argumentation der Tierrechtler (1) beruht
auf einer unbiologischen Vermenschlichung der Tiere. So fordern die Tierrechtler
z. B. menschliche Rechte für Tiere ein, in erster Linie das Recht auf
Selbstbestimmung, aber auch andere Rechte. Dadurch wird jede Tierhaltung zur
„Freiheitsberaubung“ und jede Interaktion zwischen Mensch und Tier (z. B.
Reiten) zur “Nötigung”, und somit zu einem „Unrecht“, das unbedingt abgeschafft
werden muss. Diese Argumentation unterschätzt die Unterschiede zwischen Mensch
und Tier und überschätzt die Fähigkeit der Tiere, freie Entscheidungen zu
treffen (siehe
Argument Nr. 8 auf der Seite
"Argumente"
unserer Homepage und Text
Widerlegung weiterer Vorwürfe auf der Startseite).
Darauf folgt ein weiterer Denkfehler: Die
Tierrechtler behaupten, dass jedes „Unrecht“ (im tierrechtlichen Sinne), also
jeder Verstoß gegen die geforderten Tierrechte, mit Tierquälerei verbunden sei.
Der Begriff „Unrecht“ wird mit dem Begriff „Tierquälerei“ geradezu
gleichgesetzt, und zwar auch dann, wenn das Tierwohl durch das vermeintliche
„Unrecht“ überhaupt nicht berührt wird. Tatsächlich schränken die meisten
Tierrechtsverletzungen, die von den Zirkusgegnern beanstandet werden, das
Wohlbefinden der Tiere nicht ein. Den Tieren ist es nämlich völlig gleichgültig,
ob sie ihrer Würde beraubt werden oder nicht, ob sie der „Belustigung“ dienen
oder ob sie „ausgebeutet“ werden. Abgesehen davon, dass diese Vorwürfe
inhaltlich höchst fragwürdig sind (2), orientieren sie sich ausschließlich an
der Sichtweise des menschlichen Betrachters und gehen an der Empfindungswelt der
Tiere gänzlich vorbei. Tiere interessieren sich nur dafür, ob es ihnen gut oder
schlecht geht, und dies ist davon abhängig, ob sie ihre Bedürfnisse befriedigen
können. Alle wissenschaftlichen Untersuchungen, die sich mit dieser Problematik
auseinandergesetzt haben, z. B. die Verhaltensstudien von Dr. M.
Kiley-Worthington oder die Cortisol-Messungen von Dr. I. Birmelin, sind zu dem
Ergebnis gekommen, dass es den Tieren im Zirkus gut geht bzw. dass es Ihnen
nicht besser oder schlechter geht als den Tieren in anderen Haltungsformen
(siehe Seite "Forschung" auf unserer Homepage).
Ungeachtet dieser Tatsachen sind die
Zirkusgegner zu der dargestellten Gleichsetzung gezwungen, denn das
Tierschutzgesetz orientiert sich ausschließlich am Tierwohl, nicht aber an
Tierrechten. Wenn die Zirkusgegner also Tierhaltungsverbote für Zirkusse
herbeiführen wollen, müssen sie einen Widerspruch zwischen dem Tierschutzgesetz
und der Tierhaltung im Zirkus konstruieren, und dies ist nur mit Hilfe des
Begriffes „Tierquälerei“ möglich.
Dirk Candidus (Juni
2018)
(1) Fast alle Zirkusgegner sind
Tierrechtler oder stehen der Tierrechtsideologie nahe.
(2) Menschen, die gerne
Zirkusaufführungen besuchen, denken nämlich ganz anders: Sie sind der Meinung,
dass die Würde der Tiere durch die Darbietungen besonders betont wird. Außerdem
„belustigen“ sie sich nicht über Tiere, sondern freuen sich an deren Schönheit
und Gelehrigkeit. Der Vorwurf der „Ausbeutung“ trifft nur dann zu, wenn den
Tieren ein Nachteil widerfährt, aber genau dies wird ja von den Zirkusliebhabern
energisch bestritten. |