Widerlegung der häufigsten
Argumente der Zirkusgegner

Wertewandel-Argument - Artgerechtheits-Argument -
Bundestierärztekammer-Argument

1. Das Wertewandel-Argument: In unserer Gesellschaft hat ein Wertewandel stattgefunden, der die Präsentation von Wildtieren im Circus nicht mehr zulässt.

Diese Argumentation ist für die Begründung eines Wildtierverbots für Circusse untauglich, wie die folgenden Überlegungen zeigen.

In der Tat hat es einen Wertewandel gegeben; der sieht allerdings anders aus, als von den Tierrechtlern dargestellt – und vor allem: er ist schon längst im Circus angekommen. In den letzten 20 Jahren hat sich die Tierhaltung im Circus grundlegend verändert: Circustiere leben heute in großen strukturierten Freigehegen. Wer die "Tierschau" eines gut geführten Circus besucht, fühlt sich an die Verhältnisse in einem zoologischen Garten erinnert. Auch die Art der Präsentation hat sich gewandelt. So stellen moderne Tierlehrer die natürlichen Bewegungen und die natürliche Ausstrahlung der Tiere in den Mittelpunkt und machen dadurch die Schönheit, den Charakter und die Persönlichkeit der Tiere sichtbar.

Ob der Wertewandel so weit geht, dass die Abschaffung der Wildtierhaltung im Circus notwendig ist, muss allerdings bezweifelt werden. Man denke nur an die sehr hohen Besucherzahlen des Circus Krone in der vergangenen Winter-Spielzeit und an die schon seit Jahren sehr erfolgreichen Weihnachtscircusse. Die letztjährige Ausgabe der RTL-Casting-Show "Das Supertalent" weist in die gleiche Richtung. Die wunderbare Seelöwen-Darbietung von Erwin Frankello wurde vom vorwiegend jugendlichen Publikum auf den zweiten Platz gewählt.

Offensichtlich werden die Besucher durch die Begegnung zwischen Tierlehrer und Wildtier ganz besonders fasziniert. Der traditionelle Circus zeigt auf eindrucksvolle Weise, dass Menschen und Tiere in Harmonie zusammenleben können. In Zeiten fortschreitender Naturzerstörung und Tierausrottung ist dies eine Botschaft, die die Menschen tief berührt.

Selbst wenn Wildtiere im Circus mit dem erwähnten Wertewandel nicht zu vereinbaren wären, dürfte dies kein Grund sein, Wildtiervorführungen zu verbieten. Ob eine Veranstaltung Bestand hat oder nicht, bestimmen allein die Besucher durch ihr Verbraucherverhalten. Politiker haben nicht das Recht, die Freizeitaktivitäten der Bürger durch Verbote und Verordnungen zu reglementieren. Eine solche Bevormundung erinnert sehr an die Pläne für einen Veggie-Day in Kantinen, mit dem die Grünen vor einiger Zeit so grandios gescheitert sind. Die Tierrechtsideologie darf nicht durch Gesetze verordnet werden. In dieser Frage müssen Glaubensfreiheit und Basisdemokratie herrschen.

2. Das Artgerechtheits-Argument: Wildtiere können im Circus nicht artgerecht gehalten werden.

Dieses Argument geht von falschen Vorstellungen aus und ist deshalb ebenfalls nicht geeignet, Verbotsforderungen zu begründen.

Die Circusgegner setzen bei ihrer Argumentation voraus, dass die Tiere auf das Verhalten, das sie von sich aus in der freien Natur zeigen, mehr oder weniger festgelegt sind, und dass nur die Verhältnisse in der freien Natur diesen Verhaltensweisen gerecht werden können.

Dabei übersehen sie, dass das angeborene Verhalten der Tiere, auf das sich der Begriff „artgerecht“ definitionsgemäß bezieht, niemals in reiner Form vorkommt, sondern immer untrennbar mit erlerntem Verhalten verbunden ist. Daraus folgt: Die Verhaltensweisen und Bedürfnisse der Tiere sind innerhalb bestimmter Grenzen flexibel und damit individuell verschieden. Bei der individuellen Ausprägung des Verhaltens spielen Umwelteinflüsse eine wichtige Rolle. Ein Elefant, der nur die afrikanische Savanne kennt, zeigt nicht die gleichen Verhaltensweisen und Bedürfnisse wie ein Elefant, der von klein auf im Circus gelebt hat. Die britische Verhaltensforscherin Dr. Marthe Kiley-Worthington bemerkt hierzu, dass für das Befinden der Tiere vor allem deren Vorerfahrung und nicht so sehr der Unterschied Haustier/Wildtier entscheidend ist (Kiley-Worthington: Animals in Circuses and Zoos. Chiron´s world? S. 221). Deshalb muss sich Tierschutz immer am Wohl des Tierindividuums – und nicht an den vermeintlich einheitlichen Bedürfnissen der Vertreter einer Art – orientieren.

Biologen haben, um diesen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, die Begriffe „tiergerecht“ bzw. „verhaltensgerecht“ geschaffen. Tiergerecht bzw. verhaltensgerecht ist eine Tierhaltung dann, wenn sie den individuellen Bedürfnissen der Tiere gerecht wird und somit das Wohlbefinden der Tiere gewährleistet. In den letzten Jahrzehnten wurden mehrere, z. T. recht umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen an Circustieren durchgeführt, die alle zu dem Ergebnis kamen, dass sich Circustiere bei moderner Haltung durchaus wohl fühlen. Eine tiergerechte Haltung von Tieren, auch von Wildtieren, im Circus ist also möglich. Da die Circustierhaltung in Deutschland strengen Regeln und lückenlosen Kontrollen unterliegt, kann man davon ausgehen, dass in fast allen Unternehmen eine tiergerechte Haltung praktiziert wird.

Ferner liegt dem oben genannten Argument eine recht naive, allzu romantische Naturauffassung zugrunde. Offenbar stellen sich die Circusgegner die Lebensverhältnisse in der freien Natur als eine Art Paradies vor. In Wirklichkeit wird das Wohlbefinden frei lebender Tiere nicht selten durch Konkurrenten, Fressfeinde, Hunger, Durst, Krankheiten und viele andere Widrigkeiten eingeschränkt. Der Kampf ums Überleben muss jeden Tag neu gewonnen werden. Das Leben der Tiere in der freien Natur kann man in etwa mit dem Leben der Menschen in der Steinzeit vergleichen. Die Tiere im Circus genießen die Annehmlichkeiten eines Lebens in Menschenobhut genau so, wie wir die Errungenschaften der Zivilisation genießen.


3.
Das Bundestierärztekammer-Argument: Auch die Bundestierärztekammer spricht sich für ein Verbot von Wildtieren im Circus aus.

Die Behauptungen der Bundestierärztekammer sind fachlich nicht haltbar. Doch das ist nicht unsere einzige Kritik an dieser Argumentation.

Der oben angeführte Satz klingt so, als hätte die Kammer eine Mitgliederbefragung oder eine Vollversammlung zum Thema durchgeführt. Weit gefehlt! Es wurde lediglich von den Mitgliedern des Vorstands abgestimmt – und die Abstimmung ist denkbar knapp ausgegangen. Die Tierrechtler erwecken hier also ganz gezielt einen falschen Eindruck.

Außerdem ist das Hauptargument des Vorstandsvorsitzenden Prof. Theo Mantel längst widerlegt. Mantel behauptet, dass die Tiere wegen des Wanderlebens keine Reviere einrichteten, deshalb nirgends heimisch werden könnten und folglich ständig unter Stress stünden. Dabei übersieht er, dass Circustiere beim Reisen ihre Umgebung zu einem großen Teil mitnehmen, nämlich die Einrichtung und die Umgrenzung des Geheges, ihre Schlafbehausungen, die Umgebung außerhalb des Geheges, ihre tierischen Partner und ihre menschlichen Betreuer (Pfleger, Tierlehrer). Deshalb können sich die Tiere in jeder Gastspielstadt von Anfang an zu Hause fühlen. Verhaltensstörungen oder andere Stresssymptome treten bei guter Haltung nicht auf. Selbstverständlich richten standorttreue Tiere im Circus auch Reviere ein. Raubkatzen z. B. markieren ihr Revier durch Urinabgabe in jeder Gastspielstadt aufs Neue. Auch das laute gemeinsame Brüllen der Löwen, das man z. B. im Circus Krone sehr eindrucksvoll erleben kann, ist nach dem Löwenforscher George Schaller als Revierverhalten zu deuten (Grzimeks Tierleben, Band 3, S. 357).

Kein Wunder, dass Mantel den Widerspruch der Fachwelt hervorrief. Am 30.04.2010 widersprach Prof. Klaus Zeeb, einer der maßgebenden deutschen Ethologen der letzten Jahrzehnte, in einem Brief Mantels circusfeindlichen Thesen sehr deutlich. Auch der Arbeitskreis „Zirkus & Zoo“ der „Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz“ (TVT) vertritt eine andere Meinung: Die Reformen der Circustierhaltung in den letzten Jahren hätten gegriffen, deshalb sei ein allgemeines Wildtierverbot für Circusse nicht erforderlich.

Hinweis: Mittlerweile hat die Bundestierärztekammer ihre Forderung nach einem Wildtierverbot für Circustiere wieder zurückgenommen und durch deutlich moderatere Formulierungen ersetzt (siehe Pressemeldung vom 24.09.2016 auf der Homepage der Bundestierärztekammer).

Dirk Candidus (Mai 2016)